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Auftragsbedingungen §1.Auftraggeber, Vermittler, Lieferant, Zwischenverkauf: Der Auftraggeber erteilt der Firma Kfz-Euroimport Ralf Bastian Kfz-Handel, Import, Export in Flensburg als Vermittler im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages einen Vermittlungsauftrag über die Bestellung eines EU-Neufahrzeuges bei einem Vertragshändler der jeweiligen Marke, die der Bestellung zugrunde liegt. Der Marken-Vertragshändler, der die Bestellung annimmt, schließt mit dem Auftraggeber einen Kaufvertrag als Hauptvertrag ab. Der Auftraggeber erteilt mit seinem Vermittlungsauftrag dem Vermittler den verbindlichen Auftrag, das vorstehend als Vermittlungsgegenstand beschriebene Kfz zu dem dort genannten Kaufpreis in seinem Namen und auf seine Rechnung bei dem o.a. Lieferanten zum Kauf zu bestellen. Die Bestellung wird erst durch eine Auftragsbestätigung bzw. einen Kaufvertrag des Lieferanten, der vom Auftraggeber unterschrieben werden muss, wirksam. Weichen die in der Auftragsbestätigung bzw. im Kaufvertrag des Lieferanten genannten Fahrzeugdaten bzw. Lieferumfang und Kaufpreis von denen im Vermittlungsvertrag enthaltenen Daten ab, kann der Auftraggeber von seinem Auftrag zurücktreten. Der angestrebte Kaufvertrag als Hauptvertrag muss rechtswirksam und endgültig zustande gekommen sein um eine Bestellung auszulösen. Erweist sich die Bestellung bei dem als Lieferant in Aussicht genommenen Verkäufer als nicht durchführbar, beauftragt der Vermittler einen weiteren Lieferanten, der den Auftragsgegenstand zu den selben Bedingungen zum Verkauf anbietet. Die Bedingungen dieses Auftrages finden auf den weiteren Lieferanten oder Zwischenverkäufer Anwendung, ohne daß es der besonderen Zustimmung des Auftraggebers oder eines neuen Vermittlungsauftrages bedarf. Einigen sich Lieferant und Auftraggeber auf den Kauf eines anderen als das hier als Vermittlungsgegenstand bezeichnete Kfz, oder wird ein späterer Liefertermin dieses oder des anderen Kfz vereinbart, gilt dieser Vermittlungsauftrag ersatzweise auch für die Lieferung dieses oder des weiteren Kfz. §2.Vermittlungsgegenstand, Auslieferung, Zulassung: Bei dem Vermittlungsgegenstand handelt es sich um ein Import-Kfz. Die Ausstattungsmerkmale sind im Auftrag beschrieben und dem Auftraggeber bekannt. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung am Sitz des Lieferanten. Der Auftraggeber sorgt, wenn nicht anders vereinbart, selbst für die Überführung an seinem Wohnsitz sowie für die Zulassung des Kfz. Er hat sich vor Auftragserteilung über die für seinen Wohnsitz geltenden Vorschriften für die Zulassung von Import-Kfz in Kenntnis gesetzt. §3.Nettoverkauf, Zahlung der MwSt. und sonstiger Abgaben: Neuwagen werden vom Lieferanten Netto ohne Steuern und Abgaben fakturiert. Die Bezahlung des Nettokaufpreises erfolgt vor oder bei Auslieferung am Ort des Lieferanten in der Währung des Landes, in dem der Kauf erfolgt. Für Vorsteuerabzugsberechtigte bleibt die MwSt. ausweisbar. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er nach Einfuhr des Fahrzeuges in sein Heimatland die auf den Kaufpreis bezogene, zum Zeitpunkt der Einfuhr geltende Mehrwertsteuer unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung an das für seinen Wohnort zuständige Finanzamt zu melden und abzuführen hat. Die für Österreich und die Schweiz geltende Abgaben sind dort zu melden und abzuführen. Die Zollformalitäten für die Einfuhr in die Schweiz sind vom Auftraggeber durchzuführen. §4.Zusätzliche Leistungen des Vermittlers auf besondere Bestellung des Auftraggebers: Wird der Vermittler vom Auftraggeber zusätzlich mit der Übernahme, Überführung, Transport oder Zulassung des Kaufgegenstandes beauftragt, gilt folgende Regelung: Der Vermittler oder ein von ihm ausgewählter Beauftragter als Vertreter des Auftraggebers übernimmt den Kaufgegenstand für diesen am vereinbarten Lieferort. Nach erfolgter Übernahme gehen Eigentum und Risiken des Vermittlungsgegenstandes in die Verantwortung des Auftraggebers über. Eine besonders beauftragte Überführung des Vermittlungsgegenstandes durch einen Transportunternehmer zu dem vom Auftraggeber festgelegten Bestimmungsort erfolgt im Auftrage, zu Lasten und Risiko des Auftraggebers durch einen vom Vermittler oder seinem Vertreter bestellten Transportunternehmer zu dessen Bedingungen. Reklamationen über Transportschäden sind an den Transportunternehmer zu richten.
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§5.Haftung, Gewährleistung, Garantie bei Fahrzeugmängeln, Schadensersatz, Rücktritt: Der Vermittler übernimmt keine Garantie und Haftung für Beschaffenheit und Güte des Vermittlungsgegenstandes sowie für die Einhaltung des Liefertermins, der ausschließlich im Ermessen des Herstellers begründet ist. Er haftet nicht für Preiserhöhungen des Herstellers. Nach Auslieferung festgestellte, herstellerbedingte Mängel sind im Rahmen der europaweiten Garantie des Herstellers dieses Fahrzeuges unverzüglich bei einer Vertragswerkstatt dieser Marke anzuzeigen. Es wird darauf hingewiesen, dass Art und Umfang der Werksgarantie von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein kann. Lieferverzögerung durch Streik, höhere Gewalt oder andere, durch den Vermittler oder den Lieferanten nicht vermeidbare Ursachen berechtigen nicht zum Rücktritt von diesem Vertrag. Gerät der Lieferant mit der Erfüllung des Kaufvertrages erheblich in Verzug oder verweigert er dem Auftraggeber bei offensichtlichen und schwerwiegenden Mängeln des Vermittlungsgenstandes, die diesen berechtigen, einer Übernahme wirksam zu widersprechen, Ersatz oder einen entsprechenden Preisnachlass und kommt hierdurch ein Kauf oder ein Ersatzvertrag zwischen Auftraggeber und Lieferant abschließend nicht zustande, hat der Auftraggeber das Recht, von diesem Vermittlungsvertrag zurückzutreten. In diesem Falle entfällt die Zahlung der vereinbarten Vermittlungsprovision. Kosten für schriftlich besonders vereinbarte und bereits getätigte Auslagen bzw. Verbindlichkeiten des Vermittlers sind diesem jedoch auf dessen Verlangen zu erstatten. §6.Vermittlungsprovision: Die zwischen Auftraggeber und Vermittler vereinbarte Vermittlungsprovision sowie ggf. entstandene Kosten und Auslagen für gesondert vereinbarte Tätigkeiten des Vermittlers werden mit der Auslieferung des Vermittlungsgegenstandes an den Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug netto Kasse zu leisten. Aufrechnung von Gegenansprüchen sind nur möglich, wenn sie vom Vermittler nicht bestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Verursacht der Vermittler oder der Auftraggeber durch sein jeweiliges Verhalten die Nichterfüllung des zugrundeliegenden Vermittlungsauftrages, hat der jeweils Andere Anspruch auf Schadensersatz. Wenn nicht anders vereinbart, enden für den Vermittler die Verpflichtungen aus diesem Vertrag mit der Auslieferung des Vermittlungsgegenstandes an den Auftraggeber oder dessen Beauftragten. §7.Schlußbestimmungen: Sollte die vollständige Durchführung dieses Auftrags durch vom Auftraggeber verursachte Umstände nicht zu seiner Ausführung gelangen, ist der Vermittler zum Rücktritt und zur Forderung nachweisbarer Auslagen und Aufwendungen berechtigt. Anderslautenden Geschäftsbedingungen, die nicht mit den vorstehenden Bedingungen übereinstimmen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Bei Bestehen bisheriger oder mündlicher Vereinbarungen treten diese mit dem Wirksamwerden des vorliegenden Vertrages außer Kraft. Nebenabreden und Ergänzungen sind schriftlich zu vereinbaren. Erfüllungsort ist Flensburg. Vereinbart ist der gesetzliche Gerichtsstand. §8.Widerrufsrecht des Auftraggebers gemäß Fernabsatzgesetz (Fernabsatzvertrag mit einem privaten Kunden, gilt nicht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB): Der Auftraggeber hat das Recht, einen mit dem Vermittler abgeschlossenen Vermittlungsauftrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen in Textform z. B. als Brief, Fax oder EMail widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, die bei einer Auftragserteilung zusammen mit den Vertragsunterlagen übersandt wird. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Kfz-Euroimport, Adelbyer Str. 32 in D 24943 Flensburg bzw. per E-Mail an info@kfz-euroimport.de oder per Fax an 04 61 440 43. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn vor Ende der Widerrufsfrist a) Auftraggeber und Lieferant den Hauptvertrag abschließen, b) der Auftraggeber die Ausführung einer im Vertrag genannten Dienstleistung vorzeitig veranlasst c) Die Fahrzeuglieferung auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgt.
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