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Nach geltenden EU-Recht können Endverbraucher (Privatkunden, Unternehmer oder Inhaber von Fahrzeugflotten) in allen EU-Ländern Reimporte zur Eigenverwendung erwerben.
Importeure und Reimport-Händler dürfen für diese Personenkreise als Vermittler tätig sein. Sie benötigen von Ihren Kunden entsprechende Dokumente zum Nachweis, dass hinter diesem Verkauf auch ein Endverbraucher-Mandat steht. Bei diesen Dokumenten handelt es sich (je nach Vorgabe des Herstellers) in der Regel um Ausweiskopie, Meldebescheinigung, Erklärung, dass der Endverbraucher dieses Fahrzeug nur zur Eigenverwendung kauft.
Immer mehr Autokäufer wenden sich jedoch direkt an ausländische Marken-Vertragshändler um Ihren Reimport an der Quelle zu erwerben, wo sich auch ein Importeur oder z.B. der örtliche EU-Händler bedient. Der wesentliche Vorteil dabei ist, dass die volle Werksgarantie wie in Deutschland erst dann zu laufen beginnt, wenn der Käufer als Endverbraucher das Fahrzeug beim Vertragshändler des Herstellers erstmalig übernimmt.
Wer in der englischen oder in der jeweiligen Landessprache mit Verkäufern verhandeln kann und auch noch über Kenntnisse der landestypischen Ausstattungsvarianten verfügt, spart gegenüber einem Kauf bei seinem örtlichen EU-Händler. Ein weiterer Vorteil beim Selbstimport besteht darin, dass das Fahrzeug direkt bei einem autorisierten Markenhändler gekauft wird. Die Auslieferung erfolgt nach den europaweit geltenden, einheitlichen Regeln und Vorschriften des jeweiligen Herstellers mit 0-km-Inspektion und Endreinigung.
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Immer häufiger werden im Internet Neuwagen aus Deutschland (keine Reimporte) mit neuartigen, sehr hohen Rabatten angeboten.
Ein deutscher VW-Händler z.B. hat für den normalen Kunden vergleichsweise nur ca. 15 % zwischen Werksabgabepreis und deutschem Listenpreis zur Verfügung! Weitergehende Nachlässe erhalten nur absolute Großkunden wie z.B. Bahn, Post, Leasinggesellschaften oder Landespolizeien sowie z.B. Angehörige von Großbetrieben, Werksangehörige, Fahrlehrer und Schwerbehinderte.
Viele Hersteller gewähren bestimmten Kundenbereichen wie z.B. Fahranfängern, Wechselkunden oder einfach nur treuen Kunden unter bestimmten Bedingungen für deutsche Neuwagen weitere Rabatte. Mit diesen Rabatten wird derzeit sehr intensiv auf einigen Internet-Plattformen geworben. Wer hier nicht genau hinsieht könnte meinen, diese hohen Rabatte gelten für Jedermann.
Die in diese Rabattaktionen einbezogenen Kundenkreise können die Hilfe der in diesen Plattformen tätigen Vermittler natürlich in Anspruch nehmen. Da diese Ihre Tätigkeit nicht umsonst anbieten sondern recht gut daran verdienen hat jeder, insbesondere der Angehörige der beworbenen Zielgruppe das Recht, die Angebote der Vermittler mit dem Angebot des Markenhändlers vor Ort zu vergleichen.

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