Reimporte und Schadstoffgruppen
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Reimporte, also EU-Neuwagen, die in Ländern der europäischen Gemeinschaft bei autorisierten Markenhändlern gekauft werden, werden mit COC und der darin enthaltenen EG-Typengenehmigung ausgeliefert.
Alle innerhalb der EU zum Verkauf kommenden, fabrikneuen Pkw mit Otto-Motoren sowie Dieselmotoren mit oder ohne Partikelfilter entsprechen mindestens der Schadstoffgruppe Euro 4.
Dieses wird in der EG-Typengenehmigung des COC mit der Emissions- Schlüsselnummer 0462 oder höher dokumentiert. Die Zulassungsstellen übernehmen diese Schlüsselnummer in das Feld 141 der Zulassungsbescheinigung.
Somit bekommt jeder EU-Neuwagen die grüne Plakette
Euronorm 5
Die Automobil-Hersteller veröffentlichen auf Ihren Internetseiten technische Daten Ihrer Modelle. Kraftstoffverbrauch, co2-Ausstoß und Schadstoffnorm sind neben Hubraum und Leistung wesentliche Entscheidungsgrundlagen für einen Neuwagenkauf. Da der deutsche Fiskus weitere Anreize für den Kauf schadstoffarmer Neuwagen geschaffen hat, ist es für den Käufer eines Neuwagen von Interesse, welche Steuervorteile das Fahrzeug seiner Wahl bietet.
Grundsätzlich bauen alle Hersteller Ihre Autos für den europäischen Markt gemäß der von Ihnen beantragten und von der EU erteilten Typengenehmigung für das jeweilige Modell. Damit ist sichergestellt, dass alle Modelle, die zeitgleich ab einem bestimmten Zeitpunkt vom Band laufen, technisch einheitlich ausgeliefert werden. Auf den Homepages vieler Herstellers aber auch in den Prospekten wird die Schadstoffnorm bereits angegeben. Entscheidend für den Wert ist das Datum der Veröffentlichung. Ab diesem Zeitpunkt werden die die Autos mit diesen Werten gebaut.
Bei Neuwagen vom Lager ist über die Fahrgestellnr. bzw. Zulassungsbescheinigung oder bei noch nicht zugelassenen Neuwagen über das COC zu ermitteln ob der Produktionszeitpunkt vor oder nach der Umstellung auf den besseren Wert stattgefunden hat.
Am Beispiel von VW, Audi, Ford und Toyota ist deutlich zu erkennen, dass alle jetzt auf den Markt kommenden neusten Modelle europaweit mindestens mit der Euronorm 5 ausgestattet sind. Ältere Modelle erhalten neue oder optimierte Motoren, die bereits heute schon bessere Verbrauchs- und Abgaswerte bieten. Somit ist ersichtlich, dass die Automobilhersteller in Ihrer derzeitigen schwierigen Situation den Forderungen der europäischen Politiker aber auch der Verbraucher nachkommen und die Palette der Verbrauchs- und schadstoffarmen Autos ständig erweitern.
Plaketten
In einigen deutschen Großstädten dürfen bestimmte Bereiche der Innenstädte nur noch mit einer entsprechenden Plakette befahren werden. Entsprechend ihrer Schadstoffemission werden Autos in Gruppen von 1 bis 4 eingeteilt.
Autos der Schadstoffgruppe 1 bekommen keine Plakette.
Plaketten gibt es nur für die Schadstoffgruppen 2 bis 4.
Zuordnung zu Schadstoffgruppe 2, rote Plakette:
Diesel mit Euronorm 2
Zuordnung zu Schadstoffgruppe 3, gelbe Plakette:
Diesel mit Euronorm 3
Zuordnung zu Schadstoffgruppe 4, grüne Plakette:
Benziner mit Euronorm 1-4
Diesel mit Euronorm 4
- das betrifft u.a. alle fabrikneuen Diesel-Pkw mit Euronorm 4, Euro 5, EEV
ältere Diesel-Pkw mit Euro 3 und zusätzlichem, nachgerüsteten Partikelfilter
Alle europäischen Neuwagen werden mindestens mit Euronorm 4 ausgeliefertund erhalten somit die grüne Plakete, die bereits bei der Zulassung ausgehändigt werden kann.
Die Plaketten sind neben den Zulassungsbehörden auch bei TÜV, Dekra und anderen Kfz-Untersuchungsstellen gegen eine Gebühr von ca. 5,- bis 10,- Euro erhältlich.
Umweltzonen
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Die Bundesregierung hat im Mai 2006 mit Wirkung zum 1. März 2007 die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Plakettenverordnung) beschlossen. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe.
Luftreinhaltepläne, mit denen auch lokale Verkehrsbeschränkungen angeordnet werden dürfen, werden von den Bundesländern aufgestellt. Auf dieser Basis können dann die Kommunen festlegen, welche Straßen oder Regionen in welchem Umfang befahren werden dürfen.
Stark feinstaubbelastete Gebiete können als Umweltzonen ausgewiesen werden, in denen für bestimmte Autos Fahrverbote gelten.

