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Ihren Vermittlungsauftrag leiten wir unmittelbar an den vereinbarten Lieferanten (Marken-Vertragshändler) weiter. Von dort erhalten Sie einen Kaufvertrag in deutscher Sprache, in dem Lieferumfang, Preis und Lieferzeit enthalten genannt sind. Ihre Bestellung läuft, wenn der Lieferant den von Ihnen unterschriebenen Kaufvertrag zurück erhalten hat.

 

Wenn Sie den Vermittlungsauftrag nicht persönlich in unseren Geschäftsräumen unterschreiben, haben Sie 14 Tage Zeit für einen Widerruf Ihres Auftrages.

 

Sie erwerben Ihren Reimport durch unsere Vermittlung direkt bei einem autorisierten Marken-Vertragshändler, vorzugsweise in Dänemark. Dieser liefert den Neuwagen nach Vorgaben seines Herstellers mit voller Garantie, entwachst, endgereinigt, mit abgestempelter 0-km-Inspektion und mit deutschem Bordbuch bzw. Service-Heft unmittelbar an Sie aus.

 

Es findet kein Zwischenverkauf über Im- und Exporteure bzw. deutsche Händler statt. Es gibt keine vorherige Zulassung, weder im Ausland noch in Deutschland. Die Garantie für das fabrikneue Fahrzeug beginnt erst mit der Auslieferung an Sie, Ihr Name und Ihr Kfz-Kennzeichen erscheinen als Erstkäufer-Eintrag in der Datenbank des Herstellers.

 

Zum Abholungstermin bieten wir Ihnen nach vorheriger Terminabsprache gern unseren kostenlosen Transferservice ab Flensburg bzw. Hamburg (z.B.- Hbf bei Anreise mit der Bahn) zum Lieferanten an. Hier vereinbaren wir mit mehreren unserer Kunden für einen Abholbereich in Dänemark einen gemeinsamen Abholtermin.

 


Die Zulassung Ihres EU-Neuwagens erfolgt heute problemlos durch Vorlage des Kaufvertrages als Eigentumsnachweis sowie des beim Kauf ausgehändigten COC-Dokumentes (EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung mit EG-Typengenehmigung).

 

Dieses Original-Dokument (auf Wasserzeichenpapier des Herstellers) wird EU-weit mit allen Neuwagen mitgeliefert und enthält für das jeweilige Fahrzeug alle zur Ausstellung der nationalen Zulassungsbescheinigung erforderlichen Daten des Herstellers, die somit von Ihrer Zulassungsstelle unmittelbar in das jeweilige Zulassungsdokument übernommen werden. Eine TÜV-Vorführung (§21) oder weitere behördliche Genehmigungen sind innerhalb der EU nicht erforderlich.

 

 

Für den Fall, dass Sie aus zeitlichen Gründen die Zulassung nicht selber durchführen möchten, empfehlen wir regionale Zulassungsdienste.

Diese verlangen zwischen 40,- und 50,- € für die Zulassung Ihres Neuwagens. In diesem Preis sind die Kennzeichen enthalten. Die Gebühr der Zulassungsstelle (Verwaltungskosten für Brieferstellung, Anmeldung und Klebemarken) beträgt ebenfalls ca. 50,- €.

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Tel.:  0461 150 5699
Fax.: 0461 440 43

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