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Mitgleid im Bundesverband für Importeure

Infos zum Reimport: Steuervorteile nutzen

Mehrwertsteuer

Ein Reimport wird im EU-Ausland netto, das heißt ohne die dort geltende Mehrwertsteuer oder Zulassungssteuer (Luxussteuer) erworben. Steuerrechtlich betrachtet ist dieses ein innergemeinschaftlicher Erwerb, für den die KFZ-Einzelbesteuerung (Mehrwertsteuer) erst im Land der Zulassung zu entrichten ist. Hierzu melden Sie den Kauf des Fahrzeuges innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb bei Ihrem zuständigen Finanzamt an. Dieses ist formlos oder per Vordruck möglich. Den amtlichen Vordruck senden wir unseren Kunden gerne zu. Ihr Finanzamt berechnet die Mehrwertsteuer anhand Ihres Zahlungsbeleges, der Rechnung oder des Kaufvertrages. Gerne stellen wir unseren Kunden die entsprechenden Informationen hierzu zur Verfügung, diese sind bereits bei Auftragserteilung klar ersichtlich und transparent aufgeführt.

Steuerpolitik der EU-Nachbarn

Nutzen Sie die Steuerpolitik des EU-Nachbarn Dänemark beim Reimport zu Ihrem Vorteil! Auf den Fahrzeug-Nettopreis zahlen dänische Endverbraucher zusätzlich zur Mehrwertsteuer eine sehr hohe Zulassungssteuer von derzeit bis zu 150%, die sogenannte Luxussteuer. Nahezu jedes in Dänemark privat zugelassene Mittelklasseauto ist dadurch für den dänischen Verbraucher mehr als doppelt so teuer wie für einen Kunden in Deutschland.
Aus diesem Grund haben viele Hersteller die Preise vor Steuern für Kraftfahrzeuge im stark umkämpften Mittelklassesegment bis auf ein Minimum herabgesetzt, um ihre Modelle am dortigen Markt auf den vorderen Plätzen zu positionieren.
In Dänemark erzielen die Automobilhersteller angeblich keinen nennenswerten Gewinn mehr! Das freut den Verbraucher: denn ein gesunder Wettbewerb hält die Preise stabil. Dennoch ist es für die Automobilkonzerne aus Marketingsicht wichtig, dass die eigenen Fahrzeuge auch in diesen Ländern auf den Straßen zu sehen sind. Der Titel "größter Automobilhersteller der Welt" ist insgesamt deutlich mehr Wert, als auf dem kleinen dänischen Markt wenig bis keinen Gewinn zu erwirtschaften.

Steuervorteile für Jedermann

Nach EU-Recht ist ein innerhalb der EU erworbenes Auto nur dort steuerpflichtig, wo es vom Käufer zugelassen wird. Somit werden also für in Dänemark gekaufte Autos die dortigen hohen Steuern auch nur dann fällig, wenn diese dort zugelassen werden sollen.

Natürlich will ein deutscher EU-Bürger sein Auto nicht mit Luxussteuer in Dänemark, sondern nach deutschem Steuerrecht an seinem Heimatort zulassen. Dazu braucht der Autokäufer auf den niedrigen - unversteuerten - dänischen Einkaufspreis an das Finanzamt zu Hause nur noch die deutsche Mehrwertsteuer zu zahlen.
Der Vorteil für den Verbaucher liegt auf der Hand: einkaufen in dem EU-Land mit den niedrigsten Preisen vor Steuern, und zulassen in Deutschland, dem Land mit der zweitniedrigsten Mehrwertsteuer in Europa.