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Infos zum Reimport: Gibt es noch Unterschiede?

Alle Neuwagen aus Großserienproduktionen, die in Ländern der Europäischen Union in den Handel gebracht werden, werden nach geltendem EU-Recht von der Automobilindustrie mit einheitlichen technischen Parametern produziert. Hier setzte sich insbesondere die deutsche Politik zur Vermeidung eines Wettbewerbsnachteils der deutschen Automobilhersteller für einheitliche Normen innerhalb der Europäischen Union ein, die seit vielen Jahren verpflichtend in allen EU-Länder gelten. Die Typengenehmigung für den europäischen Markt dokumentiert jeder Hersteller für jedes Modell in einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument). Jedes EU-Neufahrzeug ist somit in jedem Land der EU, den Staaten des EWR sowie der Schweiz ohne weitere Prüfungen oder Genehmigungen zulassungsfähig. Jüngstes Beispiel ist die ab August 2015 geltende Euronorm 6, die viele Hersteller veranlasst hat, komplett neue Motoren in ihre europäischen Modelle einzubauen, um entsprechenden Anforderungen gerecht werden. Die Prüfung dieser Fahrzeuge obliegt im Falle der deutschen Hersteller dem Flensburger Kraftfahrtbundesamt.

EU-Konformität

Aufbauend auf den von der EU vorgeschriebenen, einheitlichen Parametern typisieren einige Autobauer ihre Neufahrzeuge für den europäischen Markt intern mit einer Serien-Grundausstattung, die auch in den neuen, östlichen EU-Ländern mit geringerer Kaufkraft preisgünstig in dem Markt gebracht werden können. Auf dieser Grundlage werden Neuwagen für den alten, westlichen EU-Bereich mit üblicherweise höherwertiger Ausstattung produziert. Diese orientiert sich vielfach an den Standards der seinerzeit in Mitteleuropa um den deutschen Markt herum gebauten Autos. In besonders umkämpften Märkten wie z.B. Dänemark reicht das aber nicht. Wegen der hohen Steuern sind Neuwagen dort zwei bis dreimal so teuer wie in Deutschland. Kunden, die das bezahlen können, stellen höhere Ansprüche. Besonders Volkswagen und Audi statten daher in Dänemark viele Modelle mit einer höherwertigeren Serienausstattung aus als im eigenen Land.

Kann ich im Ausland ein Fahrzeug mit deutscher Spezifikation erwerben?

Nach Einführung des COC-Dokumentes ab 1999 und Angleichung europäischer Standards ging die Automobilindustrie aus Kostengründen nach und nach von nationalen zu einheitlichen, europäischen Produktionen über. Nach 2006 wurde die Typisierung im europäischen Pkw-Markt zur Pflicht für alle Großserienproduktionen. 

Eine nationale Betriebserlaubnis, also ein Fahrzeug mit z.B. deutscher Spezifikation oder ein deutsches Neufahrzeug, ist nach den geltenden Bestimmungen nur noch bei Kleinserienproduktionen erlaubt, also bei Spezialfahrzeugen im LKW-Bereich oder z.B. bei Elektroautos. Vielfach jedoch werden auch bei Kleinserien bereits EU-Standards umgesetzt, um eine Zulassung in anderen EU-Ländern zu ermöglichen.

Was geschieht bei der Zulassung eines in der EU erworbenen Neufahrzeuges?

Bei länderübergreifenden Neuwagen-Geschäften, z.B. Erwerb in Dänemark und Zulassung in Deutschland, wird das COC-Dokument auch hier dem Neufahrzeug ab Werk mitgegeben. Dieses wird dann für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung, welche noch von jedem EU-Land einzeln in der Landessprache ausgestellt wird, der heimatlichen Zulassungsstelle vorgelegt. Da das deutsche Kraftfahrtbundesamt KBA in Flensburg die Stammdaten der Hersteller für jedes für die EU typisierte Fahrzeug anlegt, ist die Zulassung in Deutschland besonders einfach. Die Zulassungsstelle gibt die Nummer der EU-Typgenehmigung und die Fahrgestellnummer in das mit dem KBA verbundene Fahrzeug Datensystem ein und druckt die dazugehörigen Zulassungsbescheinigungen. Mit Abstempeln der Dokumente und Ausgabe der Plaketten für die Kennzeichen ist das Auto dann zugelassen. Dieser Vorgang dauert oft nicht länger als 30 Minuten.

Wie sieht es mit Neuwagen aus, die für Drittstaaten produziert wurden?

Für Fahrzeuge aus Ländern außerhalb der EU (z.B. USA, Emirate) benötigt der deutsche Importeur eine Einzelbetriebserlaubnis (Vollabnahme) vom TÜV. Weitere behördliche Genehmigungen oder Umbauten können erforderlich sein. Die Werksgarantie mag für die Herkunftsregion gelten. Üblicherweise verweigern die Hersteller diese in Gebieten außerhalb der Region, nach deren Vorschriften das Auto gebaut wurde. Auch, weil in anderen Märkten sehr häufig unterschiedliche Komponenten verbaut sein können.