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Zulassung mit COC-Dokument


 

Alle EU-Neuwagen werden heute mit dem COC-Dokument (EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung) geliefert. Dieses Original-Dokument (auf Wasserzeichen- Papier des Herstellers) enthält die EG Typengenehmigung sowie die vom Hersteller eingetragenen fahrzeugspezifischen Daten, die von den europäischen Zulassungsstellen in das jeweilige nationale Zulassungsdokument übernommen werden.

In Deutschland regeln die Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV die Zulassung von Kfz bei Vorlage der EG-Typengenehmigung. Die deutschen Zulassungsstellen erstellen auf Grundlage der Daten des COC die Zulassungsbescheinigung.

Damit kann nun auch die Haltereintragung (Zulassung) vorgenommen werden. Hierzu benötigen die Zulassungsstellen Ihr Ausweisdokument, die Deckungskarte Ihres Versicherers sowie die Originalrechnung über den Fahrzeugkauf als Eigentumsnachweis.

Erstellung der Zulassungsbescheinigung und gleichzeitige Zulassung dauern heute oft nicht mehr als eine halbe Stunde. Eine TÜV-Vorführung (§ 21) oder weitere behördliche Genehmigungen sind für EU-Neuwagen nicht erforderlich.

Bei der Zulassung fallen die gewöhnlichen Gebühren und Kosten für Kennzeichen, Brieferstellung und Zulassung an. Die Höhe dieser Kosten liegt bei ca. 60,- bis 80,- Euro. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrer Zulassungsstelle.

 

Harmonisierung der Zulassungsbestimmungen in Europa

 

Im Oktober 2005 wurden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gemäß EU-Richtlinie 1999/37/EG und 2003/127/EG durch Zulassungsbescheinigung I und Zulassungsbescheinigung II ersetzt. Danach können nur noch Neuwagen, die von deutschen Markenhändlern ausgeliefert werden, also keine Importfahrzeuge, mit der Zulassungsbescheinigung II an Kunden bundesweit verkauft werden.

Importfahrzeuge können von EU-Händlern nur noch an diejenigen Kunden mit Zulassungsbescheinigung II (also dem Nachfolgedokument des Fahrzeugbriefes) ausgeliefert werden, die im selben Zuständigkeitsbereich der Zulassungsstelle wohnen, in der der EU-Händler seinen Sitz hat. Ein bundesweiter Verkauf mit Zulassungsbescheinigung ist freien, markenunabhängigen Händlern somit nicht mehr möglich.

Wer in der Vergangenheit von seinem außerhalb seines Wohnsitzes ansässigem EU-Händler den Reimport mit Blanko-Fahrzeugbrief ausgeliefert bekam, hat nun das Nachsehen und muss künftig die zweiteilige Zulassungsbescheinigung selbst beantragen. Selbstverständlich wird auch weiterhin jeder EU-Import europaweit mit dem COC-Dokument ausgeliefert, was die Zulassung einschließlich Brieferstellung in den letzten 2 Jahren zunehmend zu einem Kinderspiel hat werden lassen.



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