Gibt es noch Unterschiede
zwischen den Ländern?
EU-Neuwagen werden nach einheitlichen technischen Parametern produziert und sind europaweit ohne weitere Prüfung zulassungsfähig. In Dänemark sind viele Modelle in der Serie sogar höherwertig ausgestattet.
Einheitlich produziert, überall zulassungsfähig dank COC.
Alle Neuwagen aus Großserien, die in der EU in den Handel kommen, werden nach EU-Recht mit einheitlichen technischen Parametern produziert. Die Typgenehmigung dokumentiert jeder Hersteller je Modell im COC-Dokument. Jedes EU-Neufahrzeug ist damit in jedem EU-Land, den EWR-Staaten und der Schweiz ohne weitere Prüfung zulassungsfähig.
In umkämpften Märkten wie Dänemark reicht die Grundausstattung nicht: Wegen der hohen Steuern statten besonders VW und Audi viele Modelle in der Serie höherwertiger aus als im eigenen Land.
Seit 2006 ist die EU-Typisierung für alle Großserien Pflicht. Eine rein nationale Betriebserlaubnis ist nur noch bei Kleinserien erlaubt etwa Spezialfahrzeugen. Vielfach werden auch dort EU-Standards umgesetzt.
Das COC wird ab Werk mitgegeben und der Zulassungsstelle vorgelegt. Da das KBA in Flensburg die Stammdaten jedes EU-typisierten Fahrzeugs führt, genügen EU-Typgenehmigungs- und Fahrgestellnummer abstempeln, Plaketten, fertig.
Für Fahrzeuge aus den USA oder den Emirate braucht der Importeur eine TÜV-Vollabnahme; Umbauten können nötig sein. Die Werksgarantie gilt oft nur für die Herkunftsregion, auf Garantie und Wartbarkeit achten.
Technisch gibt es innerhalb der EU praktisch keine Unterschiede mehr, ein dänischer Reimport ist oft sogar besser ausgestattet als sein deutsches Pendant.