Häufige Fragen zum Reimport aus Dänemark.
Ersparnis, Steuern, Garantie, Zulassung und Ablauf. Hier finden Sie die zehn wichtigsten Antworten rund um den Kauf Ihres fabrikneuen EU-Neuwagens. Kurz, ehrlich und ohne Kleingedrucktes.
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.
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Was ist ein Reimport aus Dänemark?
Ein Reimport ist ein fabrikneuer EU-Neuwagen, den Sie über einen dänischen Marken-Vertragshändler kaufen und in Deutschland zulassen. Das Fahrzeug ist für den europäischen Markt gebaut und in ganz Deutschland ohne weitere Prüfung zulassungsfähig.
Wie viel kann ich beim Reimport sparen?
Üblich sind 20 bis 30 % gegenüber dem deutschen Listenpreis, bei stark beworbenen Modellen auch mehr. Bei einem fabrikneuen VW Golf oder Caddy sind das je nach Modell rund 5.000 bis 10.000 €, bei Passat und Passat Variant 8.000 bis 15.000 € — die deutsche Mehrwertsteuer ist dabei bereits eingerechnet.
Warum sind Neuwagen in Dänemark günstiger?
Dänemark erhebt auf Neuwagen 25 % Mehrwertsteuer und progressiv bis zu 150 % Zulassungssteuer (Luxussteuer). Damit ihre Modelle dort konkurrenzfähig bleiben, setzen die Hersteller die Netto-Werksabgabepreise sehr niedrig an. Diesen niedrigen Nettopreis nutzen Sie als deutscher Käufer.
Welche Steuern zahle ich — und wo?
Sie kaufen das Fahrzeug in Dänemark netto, also ohne dänische Mehrwert- und Zulassungssteuer. Steuerrechtlich ist das ein innergemeinschaftlicher Erwerb: Steuern fallen nur im Land der Zulassung an. Sie zahlen also lediglich die deutsche Mehrwertsteuer. Dazu melden Sie den Kauf innerhalb von 10 Tagen bei Ihrem Finanzamt — formlos oder per Vordruck, den wir Ihnen bereitstellen.
Brauche ich für die Zulassung den TÜV?
Nein. EU-Neuwagen werden mit dem COC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) geliefert und sind ohne TÜV-Vollabnahme nach § 21 zulassungsfähig. Die Zulassungsstelle erstellt die Papiere auf Basis des COC — das dauert oft unter 30 Minuten. Es fallen nur die üblichen Gebühren von rund 80 bis 100 € an.
Welches Recht gilt beim Kauf in Dänemark?
Bei einem Kauf zwischen deutschem Verbraucher und dänischem Händler gilt europäisches Verbraucherrecht. Sie haben die Wahl des Gerichtsstandes und können das für Sie günstigere deutsche oder dänische Recht nutzen — schlechter gestellt sind Sie nie.
Habe ich die volle Herstellergarantie?
Ja. Sie erhalten den Neuwagen als Erstkäufer direkt aus dem Vertriebsnetz des Herstellers mit voller 2-jähriger Herstellergarantie ab Rechnungsdatum. Bei einem Fahrzeug mit Tageszulassung beginnt die Garantie dagegen oft schon beim Händler.
Worin unterscheidet sich der Direktimport von einer Tageszulassung?
Beim Direktimport sind Sie Erstbesitzer, die Garantie beginnt mit Ihrer Rechnung und Sie können eine Neuwagenversicherung abschließen. Ein Fahrzeug mit Tageszulassung hat bereits einen Vorbesitzer — den Händler —, gilt versicherungsrechtlich oft als Gebrauchtwagen, und die Werksgarantie läuft schon.
Wie und wann bezahle ich?
Anzahlungen sind nicht üblich. Sie zahlen erst, wenn Ihr Fahrzeug beim dänischen Autohaus eingetroffen ist, in der Regel Zug um Zug bei der Übergabe. Den Nettopreis begleichen Sie in Dänemark, die Mehrwertsteuer in Deutschland.
Wie kommt das Fahrzeug zu mir?
Sie haben die Wahl: Selbstabholung mit deutschem Kurzzeitkennzeichen, Abholung nach vorheriger Zulassung gegen eine Sicherheitsleistung, oder Transport per Spedition bis vor Ihre Haustür (ca. 380 bis 1.100 €, je nach Entfernung). Die Übergabe in Dänemark übernehmen wir persönlich für Sie.