Garantie und Gewährleistung
Dank dem Druck der Verbraucherverbände und der Kunden gewähren z.B. Ford, VW und Audi seit dem 01.01.2005 zusätzlich zu der von der EU seit 2002 vorgeschriebenen 2-jährigen Gewährleistung nun auch wieder eine 2-jährige europaweite Herstellergarantie. Alle durch unsere Vermittlung bei autorisierten Marken-Vertragshändlern erworbene Fahrzeuge werden nach Vorgaben des jeweiligen Herstellers mit europaweiter Herstellergarantie, entwachst, endgereinigt und mit 0-km-Inspektion an unsere Kunden ausgeliefert. Die Herstellergarantie beginnt mit Rechnungsdatum- bzw. Auslieferung durch den autorisierten Marken-Vertragshändler an seinen Kunden. Da unsere Kunden Ihren Neuwagen als Erstkäufer direkt aus dem Vertriebsnetz des Herstellers übernehmen, erhalten sie ab Kaufdatum die volle Werksgarantie. Viele Hersteller registrieren in Ihren europaweiten Datenbanken jeden Verkauf eines Neuwagen mit seinem Verkaufsdatum unabhängig vom Status des Käufers. Hier werden freie Händler, Unternehmen und Privatkunden gleichermassen als Erstkäufer registriert und eingetragen. Häufig wird dann auf Veranlassung der Hersteller von diesen Käufern eine Kopie der Zulassung (bei Händlern Tageszulassung) verlangt. Wenn ein deutscher Händler einen Reimport bei einem ausländischen Markenhändler erwirb, um dieses Fahrzeug auf seinem Hof seiner Kundschaft anzubieten, kann sein Einkauf beim Hersteller bereits als Ersterwerb registriert sein. Dieses Verkaufsdatum behandeln einige Hersteller, insbesondere VW, Audi und Ford als Datum für den Beginn der Werksgarantie. Wenn Sie einen EU-Neuwagen über einen Zwischenhändler erwerben möchten, ist zu empfehlen, dass die Rechnung des autorisierten Marken-Vertragshändlers im EU-Ausland direkt an Sie und nicht an den deutschen Zwischenhändler ausgestellt wird. Damit ist sichergestellt, dass Sie beim Hersteller als Käufer (u.a. wegen Benachrichtigung im Falle von Rückrufaktionen) registriert sind und die Garantie ab Kaufdatum wirksam wird.
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GarantieverlängerungEine Garantie-Verlängerung ist für denjenigen, der schon immer Pech mit seinem neuen Auto hatte, grundsätzlich die beste Sache der Welt. Viele Hersteller bieten Ihren Neuwagenkunden diesen zusätzlichen Service gegen Aufpreis an. Das können sie auch beruhigt tun, denn die heute auf den Markt kommenden europäischen oder z.B. japanischen Autos haben einen guten Ruf und die Hersteller gehen mit der sog. Garantie-Verlängerung auch kein unnötiges, finanzielles Risiko ein. Wie bei manchen Versicherungen zahlt der Kunde für etwas, was er eigentlich nicht braucht. Aber wer weiß das schon so genau... Genaugenommen ist diese sog. Garantieverlängerung i.d.R. eine Versicherung, die der jeweilige Hersteller über sein Vertriebsnetz seinen Kunden nur zu gerne anbietet. Wer sich etwas umschaut, bekommt von diversen Fach-Versicherern diese oder ähnliche Garantieversicherungen ebenfalls angeboten, ein Vergleich lohnt sich. VW-Kunden können bei ihrem örtlichen VW-Partner sofort bei oder nach nach Kauf eine Garantieverlängerung erwerben, das gilt auch für auch für EU-Neuwagen.
Hier erhalten Sie eine sachliche und ausführliche Information über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Zitat: "www.Kfz-Verzeichnis.de begeistert als Suchmaschine in klarer, kompakter Form und bietet ein Kfz-Verzeichnis mit dem Schwerpunkt für das Kraftfahrzeuggewerbe, sowie Tipps rund um das Automobil, Empfehlungen, weiterführende Links, aktuelle News und Nachrichten." www.kfz-handwerk.de/garantie.php zurück |
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