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| Erleichterungen beim Kauf eines EU-Neuwagen. |
| Seit Mai 2009 ist es einfacher, ein neues Fahrzeug im EU-Ausland zu kaufen. Eine neue EU-Verordnung sieht vor, dass für alle EU-Neuwagen, für die ab dem 29. April 2009 eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde, das sog. COC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung) ausgehändigt werden muss. Wer ein neues Fahrzeug zulassen will, muss im Besitz dieser Übereinstimmungsbescheinigung sein. Darin wird bestätigt, dass das Fahrzeug alle in der EU geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt und somit in jedem EU-Land zugelassen werden kann. |
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